latente Steuern IFRS

Sie importieren den IFRS-Einzelabschluss aus SAP oder Excel und übernehmen im gleichen Zuge automatisch die erstellte Steuerbilanz in eine Gegenüberstellung zur IFRS Bilanz auf Basis eines zuvor in der Mappingverwaltung erstellten Mappings HGB./.IFRS.

In diese Gegenüberstellung werden auch automatisch die qualifizierten Differenzpositionen aus der Steuerbilanz übernommen. Die ebenfalls aus dem Steuerbilanzmodul übernommenen Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuerguthaben sowie die Nutzbarkeit der Vorträge komplettieren für Sie die maschinell vorbelegbaren Werte.
Sie als Anwender nehmen lediglich noch die Qualifizierung der zusätzlichen Differenzpositionen vor – nach permanent/temporär, kurzfristig/langfristig, nutzbar/nicht nutzbar, erfolgswirksam/erfolgsneutral (mit Unterscheidung zwischen Gewinnrücklage, Neubewertungsrücklage und Rücklage nach IAS 39) .

Für den IFRS-Konzernabschluß hält TAXOR für Sie die folgenden Möglichkeiten bereit:

• Automatisierte Übernahme der Differenzpositionen aus den IFRS-Einzelabschlüssen in eine Konzernbearbeitung
• Erfassung der Differenzpositionen aus Konsolidierungsbuchungen
• Übernahme der Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuerguthaben sowie der Nutzbarkeit
der Vorträge aus den IFRS-Einzelabschlüssen
• Möglichkeit zur abweichenden Beurteilung der Nutzbarkeit der Vorträge im Konzernabschluss

Sie erhalten automatisiert im Ergebnis:

• die Berechnung der latenten Steuern für den Einzel- und Konzernabschluss,
• die Aufrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber derselben Steuerbehörde im Einzelabschluss sowie aus den jeweiligen Konzerneinheiten und den zugehörigen Konsolidierungsbuchungen im Konzernabschluss,
• weitere Berechnungen und Auswertungen mit Informationen zu erforderlichen Buchungen, zur Veränderung der latenten Steuern, zur Höhe und Veränderung der Wertberichtigungen sowie zu Auswirkungen von Steuersatzänderungen.

Neben den Vorgaben nach IFRS kann TAXOR auch die Regelungen nach HGB abbilden.