Nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) müssen für Mehr- oder Minderabführungen im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft ab 2022 nicht mehr Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers gebildet werden. Stattdessen ist in der Steuerbilanz des Organträgers der Beteiligungsbuchwert um die Mehr- oder Minderabführungen zu korrigieren (sog. Einlagelösung). Diese Änderungen sind auch in TAXOR umgesetzt. Dabei werden die Mehr- oder Minderabführungen auf Ebene der Organgesellschaft automatisch aus den Abweichsachverhalten zwischen Handels- und Steuerbilanz berechnet und an den Organträger hochgereicht. Beim Organträger wird aus den übernommenen Daten ein Abweichsachverhalt zwischen Handels- und Steuerbilanz für den Beteiligungsbuchwert berechnet und jährlich aktualisiert. Zudem werden die Daten weitergereicht an die Körperschaftsteuererklärungen von Organgesellschaft und Organträger und in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen. Auch die Auswirkungen der Mehr- oder Minderabführungen auf die Köperschaftsteuerrückstellungen und die latenten Steuern beim Organträger werden automatisch berücksichtigt.